Stellungnahme der WÄHLBAR Gemeinderatsfraktion zu Punkt 2 der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2026
„Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in der Gemeinde Kleinblittersdorf“
Vor drei Tagen hat die Gemeinde Kleinblittersdorf an der Aktion „Kommunen am Limit“ teilgenommen, die auf die kritische Finanzlage der Städte und Gemeinden aufmerksam machen sollte. Die Lage ist prekär und wird in den kommenden Jahren nicht besser, im Gegenteil. Vor diesem Hintergrund ist die geplante Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes, der im ersten Jahr mindestens rund 285.000,00 € und in den Folgejahren mindestens 185.000,00 € verschlingen soll (ohne Blitzer, sonst deutlich mehr), geradezu suspekt. Sichere Tariferhöhungen im TVöD sind hier zum Beispiel gar nicht erst eingerechnet.
Eine von WÄHLBAR-Gemeinderatsmitglied Jürgen Winges wegen der Müllproblematik vor Langem bereits vorgeschlagene Videoüberwachung der Containerplätze, sogar die mögliche Beteiligung an einem saarländischen Pilotprojekt, all das wurde wegen zu hoher Kosten vom Bürgermeister abgelehnt. Und jetzt plötzlich geht alles?
Zur Erinnerung: Es stehen Regionalverbands- und Landtagswahlen an…
Die Verkehrsthematik könnte man unserer Auffassung nach bereits im Griff haben, wenn man auf die korrekte Einhaltung des bestehenden Kooperationsvertrages mit dem Saarpfalz-Kreis pochen würde. Dort heißt es, dass an drei Tagen pro Woche jeweils zwei Stunden in den fünf Ortsteilen der Gemeinde der fließende und ruhende Verkehr kontrolliert werden solle. Welche Maßnahmen und wo diese stattfinden sollen, lege die Gemeinde Kleinblittersdorf fest. Leider werden hier die Hilferufe aus den Ortsteilen anscheinend nicht wahrgenommen, denn nach Rücksprache mit mehreren Ortsratsmitgliedern und Ortsvorstehern aus den Ortsteilen ist dies weder regelmäßig noch in den vergangenen Monaten in einigen Ortsteilen überhaupt der Fall – außer natürlich in Kleinblittersdorf, dem Verwaltungssitz. Hier appellieren wir an die Verwaltung die Einhaltung endlich entsprechend umzusetzen.
Wie der KOD finanziert werden soll, konnten bisher weder die SPD noch der Bürgermeister erklären, „man müsse das eben irgendwo einsparen“. Unter solchen Voraussetzungen können wir nicht zustimmen, dies wäre unverantwortlich.
Wir alle haben neben unseren Rechten als Gemeinderatsmitglieder insbesondere auch Pflichten. Gemeinderatsmitglieder „handeln nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung.“ – § 30 Absatz 1 Satz 2 KSVG.
Und genau so haben wir entschieden – wie immer.