Gemeinderatsantrag zur Durchführung von Sitzungen in digitaler Form

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lang, sehr geehrte Mitarbeiter der Verwaltung,

Die Fraktion WÄHLBAR stellt hiermit den Antrag:
Feststellung einer außerordentlichen Notlage i. S. des § 51a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Absatz 5 Satz 1 KSVG und Durchführung der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen in der kommenden Sitzungsperiode in Form von Videokonferenzen

Sachverhalt:

Es gibt Ratsmitglieder, die in der derzeitigen Situation nicht an den Sitzungen in Präsenz teilnehmen können, da sie Angst um ihre Gesundheit haben. Dies ist selbstverständlich zu akzeptieren. Auch wird in der Kommentierung zum § 51a KSVG ausdrücklich erwähnt, dass dieser Paragraph auch dafür eingeführt wurde, wenn „reguläre Präsenzsitzungen u. U. nicht oder nur mit erheblichen Risiken für die Gemeinderatsmitglieder durchgeführt werden können“. Dies gilt unserer Auffassung natürlich auch für die Besucher der Sitzungen, ist hier zumindest bezogen auf die Ratsmitglieder klar geregelt.

Ebenso können jederzeit Quarantänefälle eintreten, sodass plötzlich einige/viele Ratsmitglieder fehlen würden. Somit kann dem Wählerwillen nicht mehr Folge geleistet werden, wenn die gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger nicht mitentscheiden können, obwohl es Möglichkeiten gäbe, dieses Szenario zu verhindern.

Hinzu kommt, dass sämtliche medizinischen Fachleute zu Kontaktreduzierungen raten, auch über die kommenden Feiertage und allen voran danach. Gerade hier sollten wir in unseren Funktionen mit gutem Beispiel längst vorangegangen sein. Wir können die Leute nicht glaubhaft dazu anhalten, auch im privaten Bereich auf Treffen zu verzichten, wenn wir unsere eigenen Möglichkeiten selbst nicht nutzen.

In der Gemeinderatssitzung vom 21. Januar diesen Jahres wurde ein Beschluss gefasst, der die Notlage befristet bis zum 28.02.2021 festgestellt hat. In gleicher Sitzung wurde ein Notausschuss nach § 51a Absatz 5 KSVG gebildet, da in der kurzen Zeit eine technische Ausstattung zur Durchführung von Videokonferenzen laut Verwaltung nicht möglich war.

Zeitgleich wurde klar kommuniziert und dem Bürgermeister per Grundsatzbeschluss eindeutig und einstimmig aufgetragen, die technischen Voraussetzungen zeitnah gem. § 51a Abs. 3 und Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 KSVG herzustellen. Dies beinhaltet unter anderem insbesondere die Schaffung der technischen Infrastruktur und die Wahrung der Öffentlichkeit der Sitzungen.

Wir fordern den Bürgermeister auf, entsprechend zu reagieren, die außerordentliche Notlage erneut festzustellen und beantragen die Durchführung der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen in Form von Videokonferenzen nach 51a Absatz 1 Nr. 1 i. V. m. Absatz 5 Satz 1 KSVG vorerst für die erste Sitzungsperiode bis zum 31.03.2022, da die Durchführung der vorgenannten Sitzungen nach § 38 in der aktuellen pandemischen Lage nicht mit gutem Gewissen und im Sinne des Wählerwillens möglich ist.

Es muss unserer Auffassung nach in der kommenden Sitzungsperiode endlich umgesetzt werden, was bereits in anderen Kommunen seit Monaten funktioniert. Es kann nicht zufriedenstellend sein, dass Mandatsträger an Sitzungen nicht teilnehmen können, weil es auch fast ein Jahr nach dem Beschluss des Rates zur Schaffung der technischen Voraussetzungen weiterhin an eben diesen mangelt. In anderen Kommunen werden Sitzungen in Form von Videokonferenzen auch mit privaten Endgeräten durchgeführt. Auch in der Kommentierung heißt es hierzu: „Möglich ist dabei auch der vorübergehende Rückgriff auf eine technische Ausstattung, die bereits privat zur Verfügung steht und die erforderliche Sicherheit bietet.“

Wir würden uns wünschen, dass das weitere Vorgehen ab der zweiten Sitzungsperiode (ab 01.04.2022) in enger Absprache zwischen Verwaltung und den Fraktionen abgestimmt wird und hoffen auf ein positives Votum des Rates zu unserem Antrag.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat fordert den Bürgermeister auf festzustellen, dass aufgrund der Pandemie mit dem neuartigen Virus SARS-CoV-2 eine außerordentliche Notlage i. S. des § 51a Abs. 1 Nr. 1 KSVG vorliegt, die erwartbar und durch neue Varianten noch einen längeren, mehrere Monate dauernden Zeitraum gegeben ist.
  2. Der Gemeinderat beschließt, dass nach 51a Absatz 3 i. V. m. Absatz 5, 1. Halbsatz KSVG für die kommende Sitzungsperiode die Voraussetzungen geschaffen werden, die Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, damit auch die Ratsmitglieder, die wegen der Corona-Pandemie in Präsenz verhindert sind, teilnehmen können.
  3. Die Information der Öffentlichkeit ist nach 51a Absatz 6 i. V. m. § 40 KSVG durch zeitgleiche Übertragung in Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum, der in der Bekanntmachung der Sitzung benannt wird, zu gewährleisten.
  4. Der Gemeinderat beantragt die Durchführung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse in der ersten Sitzungsperiode 2022 (bis 31.03.2022) in Form von Videokonferenzen um die Teilnahme aller gewählten Ratsmitglieder im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und das weitere Vorgehen ab dem 01.04.2022 in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut als Tagesordnungspunkt zu beraten.
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