Machbarkeitsprüfung für das Einrichten eines Fördertopfes für Kinder- und Jugendprojekte aus den Haushaltsmitteln der Gemeinde Kleinblittersdorf
Sachverhalt:
Unsere Kinder und Jugendlichen haben neben dem Vereinsleben keine weitreichende Möglichkeit sich in ihrer Freizeit aktiv zu betätigen. Hier fehlt es an einem breit aufgestellten Spektrum von Freizeitgestaltung für ALLE Altersgruppen. In der Vergangenheit wurden zwar immer wieder kleine Maßnahmen realisiert, jedoch wurden diese nach einer gewissen Zeit teilweise zurückgebaut oder gänzlich entfernt. Diese Vorgehensweise zur Kinder- und Jugendförderung kann nicht zielführend für unsere Gemeinde und für die Zukunft sein. Kinder im Alter von 1 – 5 Jahren sollten genauso auf ihre Kosten kommen in Bezug auf die Freizeitgestaltung wie die heranwachsenden Jugendlichen im Alter von 6 – 18 Jahren. Was in anderen Kommunen zur Freizeitgestaltung investiert und gefördert wird, und auch von der Bevölkerung dankend angenommen wird, muss bei uns ebenso möglich sein. Familien, welche sich einen Monatsbei- trag für die Vereine nicht leisten können oder zeitlich stark eingebunden sind sowie Kinder und Jugendliche, die nur zu Fuß oder Fahrrad unterwegs sind, werden im Moment leider stark benachteiligt oder ausgeschlossen. Wünschenswert wäre, dass es in jedem Ortsteil ein fußläufig erreichbares Angebot an öffentlich zugänglichen Freizeiteinrichtungen gibt, wie z.B:
- Multifuktionsfeld
- Abenteuerspielplatz
- Skate Park
- Bolder Wall
- Calisthenik Park
- Outdoor Fitness
- Beach Volleyball
- u.v.m.
Wir möchten mit diesem Vorschlag erreichen, dass zukünftig geplante Projekte aus den Ortsteilen schneller realisiert werden können. Bisher musste für größere bauliche Projekte über mehrere Jahre Geld aus dem Haushalt eines Ortsrates angespart werden, trotz Fördergeldern zwischen 50% und 90%. Ein eigener Fördertopf der Gemeinde Kleinblittersdorf könnte diesen Rückstellungszeitraum jedoch stark verkürzen. Voraussetzung dafür soll allerdings sein, dass die Gemeinde als Träger fungiert und es nur um Projekte geht, die durch das Land (SGB VIII), die Ministerien, oder den Regionalverband Saarbrücken (Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Regionalverbandes Saarbrücken vom 01.01.2020) mitgefördert werden können. Dieser Topf dient daher als „Rücklage“ für die jeweiligen Förderanträge aus den Ortsräten. Ein planerisches Konzept mit verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung sowie auch zu den hypothetisch anfallenden Unterhaltungskosten für die einzelnen Projekte sollten dann von der Verwaltung jeweils erarbeitet und vorgestellt werden.
Zudem erreichen wir mit der Realisierung dieser Anlagen nicht nur eine Steigerung des sozialen Umfeldes, sondern machen unsere Gemeinde nochmals ein Stück attraktiver und lebenswerter, insbesondere für junge Familien.
Wir sollten zukünftig viel mehr auf die Pflege und den Ausbau der Infrastruktur setzen und als Mustergemeinde agieren.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit eines Fördertopfes für Kinder- und Jugendprojekte aus eigenen Haushaltsmitteln zu prüfen und die Fraktionen zeitnah über die Ergebnisse zu informieren.