Interview mit der Interessengemeinschaft Hanweiler

Liebe Leserinnen und Leser,
wie Sie seit Wochen aus den Medien, Saarbrücker Zeitung, Saarlokal wie auch aus den Kleinblittersdorfer Nachrichten entnehmen konnten ist die Lage in Hanweiler wegen einer geplanten Spielhalle sehr angespannt.

Die Bürgerinnen und Bürger haben einen hohen Politischen Verdruss und fühlen sich mit ihren Ängsten alleine gelassen.

Wir als WÄHLBAR haben bereits im Wahlkampf 2019 versprochen, dass wir eine transparente, bürgernahe und objektive Sichtweise bei der Arbeit in den politische Gremien bevorzugen. Deshalb war es uns auch ein Anliegen auf die betroffen Bürgerinnern und Bürger zu zugehen und das Gespräch zu suchen. Wir bekamen die Möglichkeit mit den Sprechern der Interessengemeinschaft Hanweiler ein Interview zu führen, welches wir für Sie auch veröffentlichen durften.

An einem Samstag trafen sich also die Mandatsträger von WÄHLBAR und die Bürgerinnern und Bürger von Hanweiler, natürlich Coronakonform via Onlinemeeting und tauschten sich aus. Es wurde sich rege unterhalten und die Lage aus interessanten Blickwinkel betrachtet.

 

Interview mit der Interessengemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger von Hanweiler/Kleinblittersdorf am 17.07.2021

WÄHLBAR (WB): Es freut uns sehr, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind und sich bereit erklärt haben sich mit uns auszutauschen.

Interessengemeinschft (IG): Ja, wir hatten auch tatsächlich erst lange überlegt ob wir den Schritt wirklich wagen sollen. Eigentlich war unser Tonus „Wir reden erst nochmal mit den Fraktionen wenn durch den Gemeinderat ein Beschluss in der Sache Vorliegt“. Aber uns war es doch wichtiger, dass Sie als Mandatsträger wie auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kleinblittersdorf unsere Sicht der Dinge und auch die damit verbundenen Hintergründe kennen! Vor diesem Hintergrund haben wir diesem Interview heute auch zugestimmt. Wir sind auf Ihre Fragen gespannt.

WB: Gut. Erste Frage vorweg. Sind die damit einverstanden dass wir dieses Gespräch aufzeichnen und später auch in Schriftform veröffentlichen?

IG: Ja natürlich.

WB: „Als Fraktionsvorsitzender der freien Wählergemeinschaft WÄHLBAR kann ich Ihnen sagen, dass es in den öffentlichen Sitzungen, bei welchen ich anwesend war, immer sehr kritische und ablehnende Haltungen gegen Spielhallen gegeben hat. Von der Verwaltung und dem Bürgermeister wurde mehrfach offen betont, dass eine Klage oder alternativ ein Bau einer Spielhalle nicht abzuwenden sei. Jetzt liest man in dem neuesten Artikel der SZ, dass eine ganz andere Richtung eingeschlagen werden soll. Woher kommt dieser plötzliche Sinneswandel?“

IG: „Dazu können wir nur eins sagen: VORSICHT! Der Bürgermeister hat in seinem Artikel in den Kleinblittersdorfer Nachrichten vom 25.06.2021 / Nr. 35 ausführlich begründet, warum er den Bau dieser Spielhalle bzw. bei Nichtgenehmigung den finanziellen Schaden in Form von Regressansprüchen nicht mehr von der Gemeinde abwenden kann. Diese Aussage hatte er auch gegenüber dem Reporter der Bildzeitung wiederholt. Es ist immer die gleiche Aussage: „Ich will den Bau einer solchen Einrichtung nicht aber wir können es nicht verhindern!“ Im Übrigen wird noch nicht einmal versucht, den Bau der Spielhalle zu verhindern, sondern vielmehr wird, so erweckt es den Eindruck, alles Mögliche dafür getan, dass sie eben gebaut werden kann. Leider wurde unsere Frage nach dem Warum, diese Frage wird uns in allen Bereichen hier begleiten, bislang von niemandem beantwortet. 

Warum muss die Gemeinde den Bau dieser Spielhalle in einem Planungsbereich genehmigen, in welchem der aktuell gültige Bebauungsplan Gott sei dank Vergnügungsstätten ausdrücklich verbietet, zulassen?

Warum kann der Bau nicht an der ursprünglich geplanten Stelle, B51 / Kreisel, durchgeführt werden? Dort werden wir im Übrigen auch Alles daransetzen, einen Bau zu verhindern und da geben uns aktuelle Urteile sehr große Hoffnung!

Warum „mischt“ die Gemeinde bei privaten Verhandlungen um den Kauf und Verkauf von Bauplätzen unter Investoren und Privatpersonen mit?

Warum prüft die Gemeinde hier einzig und allein nach der Möglichkeit den Bau an der Stelle „In der Lach“ zu genehmigen?

Deswegen hier von einem Sinneswandel zu sprechen, ist unserer Meinung viel zu früh. Für uns scheinen die Verantwortlichen ihre Taktik uns gegenüber gewechselt zu haben. Sie merken nun, dass hinter der Interessengemeinschaft mittlerweile Bürgerinnen und Bürger aus allen Ortsteilen stehen. Es sind nicht mehr nur ein paar „Hanweiler“ die hier etwas Rabatz machen. Wir sind gut organisiert und informiert und uns schließen täglich mehr Bürgerinnen und Bürger aus unserer Gemeinde an. Denn eins ist doch klar, die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde wollen keine weiteren Etablissements dieser Art, weder in Hanweiler, noch in Sitterswald oder sonst wo!

Aber zurück zu Ihrer Frage. Für uns ist das kein Sinneswandel, denn in dieser Sache mussten wir beinahe täglich erfahren, dass das gesprochene Wort von heute, morgen schon keine Gültigkeit mehr hat. Erst wenn unumstößliche Fakten geschaffen sind, können wir möglicherweise von einem Sinneswandel sprechen!  

Im Übrigen wissen wir, dass die Gemeinde / der Bürgermeister auf Anfrage der Sprecherin der Grünen Kleinblittersdorf, Frau Lan… ähh Sabrowski, den Auftrag erhalten hat, eine Arbeitsgruppe zu gründen und zu leiten. Die Mitglieder dieser AG sollen aus allen Ortsräten generiert werden und Ziel der AG, zumindest das offizielle, soll es sein, dass jeder Ortsrat noch einmal für sich schaut, ob es nicht möglich ist, in seinem Ort Flächen zu finden, um dort Vergnügungsstätten anzusiedeln! 

Wir gehen davon aus, dass es nun zu einem Wettstreit zwischen den einzelnen Ortsräten kommt, wer denn nun endlich in seinem Ort eine Spielhalle, ein Swingerclub oder eine Discothek errichten darf! 

Alleine dieser taktische Zug der Gemeindeverwaltung, in diesem Falle angeführt von Frau Sabrowski, zeigt doch, was hier gespielt wird. Das Ergebnis dieser AG ist doch klar. Und dann heißt es, seht her Liebe Bürgerinnen und Bürger, es geht nur in Hanweiler!

Dies ist kein Sinneswandel, dies ist ein TAKTIKWANDEL!“

WB: „In dem gleichen Artikel wird geschrieben, dass die Gemeinde den Verkauf des Grundstücks „In der Lach“ an den Investor Spielhalle vermittelt hat. Unser Kenntnisstand war bislang, dass dies der Investor Spielhalle selbst initiiert hat. Wie ist Ihr Kenntnisstand dazu?“  

IG: „Um die Geschichte des hier in Rede stehenden Baugrundstückes „In der Lach“ zu verstehen, muss man etwas weiter ausholen. Der Investor Spielhalle hat im Jahre 2019 ein Grundstück am Kreisel der B51 gekauft und dort in der Folge einen Bauantrag für eine Vergnügungsstätte – im Besonderen eine Spielhalle – gestellt. Der dort gültige Bebauungsplan verbietet es eben nicht, dort eine Vergnügungsstätte zu bauen. Richtigerweise hat der damalige, noch im Amt befindliche. Bürgermeister Herr Strichertz diesen Bau durch die Verhängung einer Veränderungssperre zunächst verhindert. Denn eine solche Vergnügungsstätte passt absolut nicht in die städtebauliche Planung unserer Gemeinde. 

Nun tritt ein weiterer, für unsere Gemeinde offensichtlich sehr gewichtiger Investor auf den Plan, nämlich der Investor, welcher am besagen Kreisel B51 aktuell drei SB-Märkte betreibt. Dieser Investor SB-Märkte erklärte gegenüber dem Investor Spielhalle, dass er großes Interesse an eben seinem Baugrundstück habe. Hintergrund ist hier, die geplante Erweiterung seiner Verkaufsfläche durch An- und Neubau weiterer Geschäftsflächen.    

Offensichtlich nahm dies unsere Gemeinde zum Anlass, sich in die Verhandlungen zweier privaten Investoren einzubringen. Dies vor allem durch die etwas merkwürdige Begründung, man müsse als Gemeinde hier unbedingt die schwierige Ein- / Ausfahrtsituation zur Parkfläche der SB-Märkte entspannen.

Im Übrigen wäre dort ein Bau einer Vergnügungsstätte aufgrund des aktuell gültigen Bebauungsplanes möglich und leider wurde es durch die neu gewählten Verantwortlichen versäumt, nach Verhängung der Veränderungssperre hier weitere Maßnahmen, nämlich eine Bebauungsplanänderung durchzuführen um solche Gewerbe eben auszuschließen, umzusetzen.

Aber auch der Investor SB-Märkte hat mit der jetzt aktuellen Bebauung das dortige Baufenster um einige Meter überschritten, nur nebenbei erwähnt.

Um hier dem gewichtigen Investor SB-Märkte entgegen zu kommen, ist die Gemeinde offenbar auf die damaligen Besitzer des Grundstückes „In der Lach“ zugegangen und hat hier den Verkauf „eingefädelt“.

Unser Kenntnisstand ist, dass der Investor Spielhalle diesem Kauf zugestimmt hat unter der Maßgabe, dass 

  1. Der Investor SB-Märkte ihm das Grundstück zu einem absolut horrenden Preis im Rahmen eines Mietkaufes über 10 Jahre abkauft (dadurch erspart man sich die Zahlung der Spekulationssteuer) 
  2. Ihm der Bau seiner Vergnügungsstätte eben auf dem Grundstück „In der Lach“ seitens der Gemeinde ermöglicht. Denn, auch wenn wir uns wiederholen, der aktuell gültige Bebauungsplan für das gesamte Gebiet „In der Lach“, verbietet den Bau einer Vergnügungsstätte. Um diesen Bebauungsplan zu ändern, benötigt die Gemeinde ein Vergnügungsstättenkonzept. Darauf kommen wir aber noch zu sprechen.

Die erste Forderung des Investors Spielhalle ist erfüllt und er hat auch zwischenzeitlich das Grundstück „In der Lach“ erworben. Nun fehlt die Einlösung der zweiten Forderung! Die Gemeinde ist nun im Zugzwang. Das erschreckende ist, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 20. Mai 2021, witzigerweise in Hanweiler, eigentlich diesem Plan zugestimmt hätte, wären wir nicht vier Tage vorher offen nach außen getreten. Nur aufgrund dieser Tatsache wurde dieser Punkt von der Tagesordnung kurzfristig heruntergenommen.“

WB: „Es wurde ja in letzter Zeit oft über Spielhallen, Vergnügungsstätten und Konzepte berichtet. Viele Bürgerinnen und Bürger können mit diesem Baufachchinesisch bestimmt nichts Konkretes anfangen. Können Sie uns da aufklären?“

IG: „Hätten Sie uns diese Frage vor acht Wochen gestellt, wäre die Frage schnell beantwortet gewesen!

Wir haben das Glück, dass wir in unseren Reihen eine Fachfrau haben, die uns in all diesen Dingen täglich „beschult“.

Nun gut, versuchen wir mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Vergnügungsstätten sind alle Einrichtungen, die den Spiel- / Sport- und Amüsierbetrieb dienen. Sie dürfen nur dort betrieben werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Dieses Betreibungsverbot ist aber nicht abschließend. Denn es gibt immer mehr aktuelle Gerichtsurteile von Oberverwaltungsgerichten, die aufgrund, nennen wir es mal gesellschaftlicher Gründe, den Betrieb dennoch verbieten. Ganz aktuell ein Urteil vom Mai 2021 vom OVG Saarlouis.

Ist der Bau und / oder Betrieb einer solchen Vergnügungsstätte erlaubt, gelten grundsätzlich keine Abstandsregeln zwischen diesen Einrichtungen. Das heißt hier im konkreten Fall, der Investor Spielhalle hat ein Grundstück von knapp 4500 erworben. Dort plant er aktuell den Bau einer Spielhalle von ca. 200 m². Er kann aber auf diesem Grundstück noch weitere Vergnügungsstätten wie z. B. eine Discothek und eine Halle zur Durchführung von Großfeiern, ein Swingerclub, ein Saunaclub, ein Erotikkino oder auch ein Kindertrampolin bauen. Was er auf diesem Grundstück nicht mehr bauen kann, ist eine weitere Spielhalle, aber Gaststätten, Döner-Läden usw. in denen je zwei Geldspielautomaten betrieben werden, darf er auch betreiben. Und wir reden hier nur von diesem einem Grundstück. Und das perfide ist, aktuell darf er es eben nicht!

Eine Spielhalle ist eine Art von Vergnügungsstätte, jedoch eine Besondere. Für Spielhallen gibt es im Saarland durch das saarländische Spielhallengesetz eine extra geschaffene rechtliche Norm. Diese regelt z. B. die Öffnungszeiten (von 10 – 4 Uhr) und die Abstände zu anderen Spielhallen und besonderen Einrichtungen. 

Vergnügungsstättenkonzepte sollen den Bau solcher Stätten kanalisieren, damit sie nicht ausufern. Der Gesetzesgeber verlangt von den Gemeinden und Städten, dass sie für dieses Gewerbe, dass ein rechtlich völlig legales Gewerbe ist, die Ausweisung von Flächen, in denen diese Gewerbe erlaubt sind. 

In unserer Gemeinde gibt es diese Flächen und auf dem Großteil der anderen Flächen ist es aufgrund aktueller Bebauungspläne verboten, so wie „In der Lach“. Ein Vergnügungsstättenkonzept ist für unsere Gemeinde absolut nicht erforderlich. Dies wurde uns auch durch ein unabhängiges Planungsbüro gutachterlich bestätigt.

Unsere Gemeinde braucht aber dann ein Vergnügungsstättenkonzept, wenn man aktuell gültige Bebauungspläne ändern und für solche Gewerbe öffnen möchte bzw. muss!“

WB: „Die angespannte Lage zur Bebauungsplanänderung „In der Lach“ ist bekannt. Geht es der IG hier ausschließlich um die Verhinderung des Baus dieser einen Spielhalle?“

IG: „Aktuell konzentrieren wir uns auf die Verhinderung des Baus einer Vergnügungsstätte im Gebiet „In der Lach“. Dies ist, bei derzeit gültiger Rechtslage, verboten. Sollte aber das Gebiet für Vergnügungsstätten geöffnet werden, nur um dadurch dem Investor Spielhalle sein Gewerbe dort zu ermöglichen, werden weitere Vergnügungsstätten folgen, denn dann ist es rechtlich nicht mehr möglich, einem anderen Investor den Bau und Betrieb einer Discothek oder ähnliches zu untersagen! Die uns vorliegenden Pläne ermöglichen es, im gesamten Gewerbegebiet Hanweiler, dann solche Gewerbe zu betreiben. Es sind ja nicht die Gewerbe an sich, die die Probleme für die Anwohner bringen, sondern einzig und allein die darin verkehrende Kundschaft. Und jetzt kommt in Hanweiler noch eine Besonderheit hinzu.

Wir sind von Frankreich nur durch Saar und Blies getrennt, was uns allen seit Jahren sehr entgegenkommt und wir es auf beiden Seiten genießen. Die in Rede stehenden Gewerbe sind in Frankreich ausnahmslos verboten, eine sehr einfache Gesetzeslage. Dadurch ist der Bedarf bei den Bürgerinnen und Bürger aus Frankreich an solchen Amüsierbetrieben offenbar besonders hoch. Denn wir Hanweiler bzw. wir Kleinblittersdorfer brauchen solche Gewerbe nicht.

Aber nochmals, es sind nicht die Gewerbe als solche, die uns Sorge bereiten. Es ist die Kundschaft, die sich im Anschluss an ihren Besuch, ihr verloren gegangenes Geld hier wieder durch Diebstahl, Raub, Einbruch besorgt oder die Wut über ihren Verlust durch Vandalismus ablässt.

Und hier bietet die Grenznähe eine wunderbare und schnelle Fluchtmöglichkeit. Damit wollen wir nicht sagen, dass die Straftäter ausnahmslos aus Frankreich stammen, ganz im Gegenteil, auch Straftäter aus Deutschland nutzen diese Möglichkeit.

Sollte der aktuelle Bebauungsplan geändert werden, werden sich diese Etablissements hier ansiedeln. Über die Folgen einer solcher Ansiedlung gibt es weltweit geführte wissenschaftliche Untersuchungen. Der Fachbegriff ist „Trading down Effekt“. Er deckt sich quasi mit der „Broken Window Theorie“. Aber zu diesem Thema müssten wir einen weiteren Interviewtermin machen. Zusammengefasst kann man sagen, dass durch die Ansiedlung solcher Gewerbe alle anderen Nachteile habe. Zunächst die unmittelbaren Anlieger und in der Folge alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Dieser Verfall einer Gemeinde geschieht in Wellen. Vergleichbar mit dem Prinzip, wenn sie einen Stein ins Wasser werfen. Hier ist der Stein die Vergnügungsstätte.“

WB: „Sie haben ja mit Sicherheit des Öfteren das Gespräch zu den etablierten Parteien im Gemeinderat und im Rathaus gesucht. Wie sind da Ihre Eindrücke?“

IG: „Wir hatten ganz zu Beginn, also ein paar Tage vor der Gemeinderatssitzung im Mai, konkret alle Fraktionsvorsitzenden per Email angeschrieben und auch in Telefonaten den persönlichen Kontakt gesucht. Auch haben wir versucht, den Bürgermeister in dieser Sache persönlich zu sprechen.

Gesprochen hat aber zu diesem Zeitpunkt ernsthaft niemand wirklich mit uns. Der Einzige aber sehr wichtige Erfolg dieser Gespräche war, dass man die Entscheidung durch den Rat in dieser Sache von der Tagesordnung genommen hat. 

In der Einleitung zu diesem Interview haben wir es ja bereits vorweggenommen. Derzeit lehnen wir es ab, mit irgendwelchen Verantwortlichen in dieser Sache zu sprechen, bis hier ein Beschluss durch den Gemeinderat gefasst ist.

Bislang ist keine Fraktion oder sonst ein Verantwortlicher auf uns zugekommen und hat mit uns gesprochen. Diese Initiative ging immer einzig und alleine von uns aus. Heute hier ist die erste Ausnahme.

Wir kommen uns zwischenzeitlich vor, als wollten wir hier etwas Verbotenes, etwas Rechtswidriges. Wir argumentieren sachlich und rechtlich. Wir wurden und werden diese Sachebene zu keinem Zeitpunkt verlassen, denn das Persönliche hat hier nichts zu suchen. Hier geht es um die Sache. 

Wir haben von Anfang an erkannt, dass hier nur die Kommunikation helfen kann und haben sie deswegen immer und immer wieder gesucht, leider ohne Erfolg. Es gab natürlich Gespräche, zuletzt im Rathaus. Das Ergebnis war, dass man uns vorgeworfen hat, in der Sache nicht objektiv zu sein, da wir die Argumentation der Gesprächspartner mit rechtlichen Fakten widerlegen konnten.

Im Übrigen wurde uns in diesem Gespräch gesagt, dass in dieser Angelegenheit noch gar keine Beschlüsse gefasst wurden! Wenn dem so ist, verstehen wir nicht, warum wir uns überhaupt damit beschäftigen müssen? Das können Sie uns ja vielleicht erklären, Sie als WÄHLBAR!

Zu allen geführten Gesprächen kann man Folgendes sagen:

  • Es war immer eine grundnegative Stimmung gegen uns, mal stärker, mal schwächer ausgeprägt.
  • Wir hatten immer das Gefühl, dass wir die Bösen sind, dabei treten wir einzig und allein für unsere Bürgerrechte ein.
  • Es wurde immer versucht, unseren Wissensstand zu erfragen und „was haben die in der Hand?“.
  • Uns wurden nie unsere Fragen beantwortet, allen voran die Frage nach dem Warum?

Zusammengefasst kann man sagen, es waren nie Gespräche auf Augenhöhe und sie wurden zu keinem Zeitpunkt offen, ehrlich und professionell geführt. Als Beispiel, bei dem erwähnten Gespräch im Rathaus saßen zwei unserer Vertreter sieben Vertretern unterschiedlicher Funktionen gegenüber. Einen Moderator gab es nicht. Unsere zwei Vertreter hatten das Gefühl, sie säßen vor Gericht auf der Anklagebank.

Der Höhepunkt war letztlich unser Versuch, die Gegendarstellung zur rechtlichen Betrachtung der Angelegenheit durch unseren Bürgermeister in den „Kleinblittersdorfer Nachrichten“ von unserer Seite richtig zu stellen. Dem Bürgermeister war der Inhalt als auch das Layout bekannt, es war rein sachlich. Und obwohl diese „Amtsblätter“ nicht mehr das rechtliche amtliche Bekanntmachungsforum sind, untersagte er uns das Einlegen unseres Flyers, mit dem Hinweis, dies müsse er erst rechtlich prüfen. Der Bürgermeister kann sehr wohl solche Einlagen gestatten! Besteht jedoch kein Interesse an einer rechtlichen Information an uns Bürgerinnen und Bürger, wird es einfach verweigert! Eine von uns angeforderte rechtliche Stellungnahme zu diesem Handeln steht derzeit noch durch die Gemeindeverwaltung aus.“

WB: „Herr Hollinger, Sie standen ja 2019 zur Wahl als freier Bürgermeister. Nach der Wahl haben Sie sich ja aus den politischen Geschehnissen etwas zurückgezogen. Waren Sie dennoch politisch aktiv?“

Andreas Hollinger (AH): „In Absprache mit meinen Mitstreitern hier, kann ich Ihnen Ihre Frage beantworten. Zunächst einmal muss ich sagen, dass es hier nicht um meine Person geht. Wir vier haben uns tatsächlich rein zufällig in dieser Sache gefunden und entschieden, dass wir es nicht einfach so über uns Bürgerinnen und Bürger ergehen lassen. Und mit jedem Tag wurde klarer, dass es hier um etwas völlig anderes geht. Im Übrigen hat der verloren gegangene Wahlkampf nichts mit meinem Engagement bei der IG zu tun. Der Wahlkampf ist Vergangenheit. Ich hatte damals ein ganz persönliches Ziel für mich: Ich wollte am Ende des Wahlkampfes noch der gleiche Andreas sein, wie zu Beginn! Und dies habe ich geschafft. Persönlich hat mir die Erfahrung eines Wahlkampfes sehr viel gebracht. Es gab viele tolle Erfahrungen und durfte viele nette Menschen kennenlernen. Genug in der Vergangenheit gedacht, hier geht es um die Zukunft unserer Gemeinde, unserer Bürger!

Ich habe mich nicht zurückgezogen, doch ich war bislang nicht in der Lage, die Geschehnisse in unserer Gemeinde zu beeinflussen, ich war in der Rolle des Beobachters. Ob und wie sich dies zur nächsten Kommunalwahl ändert? Lassen Sie sich überraschen.“

WB: „Die ganzen Schilderungen hören sich ja ziemlich verdreht an! Was ist Ihrer Meinung ausschlaggebend hierfür?“

IG: „Ausschlaggebend ist die Frage nach dem Warum, dem Motiv, dass das Handeln unserer Verantwortlichen erklärt. 

Aufgrund unserer Recherchen liegt die Vermutung nahe, dass es einen Vertrag, welcher in solchen Angelegenheiten auch üblicherweise geschlossen wird, vorliegt. Ein Vertrag, der dem Investor Spielhalle zusichert, dass er bei dem Verkauf des Grundstückes Kreisel / B51 an den Investor SB-Märkte, ihm der Kauf des Grundstückes „In der Lach“ mit Hilfe der Gemeinde ermöglich wird und ihm in der Folge der Bau einer Vergnügungsstätte auf diesem Grundstück durch die Änderung des jetzt gültigen Bebauungsplanes zugesichert wurde.

In dem Gespräch vor ein paar Tagen wurde uns von Teilnehmern dieser Gesprächsrunde versichert, dass es einen solchen Vertrag aber nicht gibt, da solche Verträge immer durch den Gemeinderat gehen und dort beschlossen werden müssen. In dieser Angelegenheit läge aber derzeit kein Beschluss des Gemeinderates vor, keiner.

Dennoch zielen alle Maßnahmen darauf ab, dass eben dieser Investor Spielhalle diese auf dem Baugrundstück „In der Lach“ bauen kann. Wofür erstellt die Gemeinde ein Vergnügungsstättenkonzept, dessen einziges Ziel es ist, diese Maßnahme zu ermöglichen? Denn dem Investor Spielhalle war bei dem Kauf dieses Grundstückes bewusst, dass er dort nach gültigem Bebauungsplan eben keine Vergnügungsstätte bauen darf.

Hieraus ergibt sich für uns eine weitere Frage: Wie wurde dieses Konzept eigentlich finanziert? Ein solches Konzept kostet sicherlich mehrere Tausende Euro! Die mit dem Vergnügungsstättenkonzept beabsichtigte Bebauungsplanänderung in diesem Umfang sicherlich noch einmal Kosten in Höhe von 15.000 €. Hinzu kommen die Kosten für die juristische Beratung durch Prof. Dr. Kröninger und nach dessen Wechsel zu dem Investor Spielhalle nun durch Herrn Dr. Groß. Der im Übrigen eine absolute Bereicherung für die Informationsveranstaltung in Hanweiler war. 

Denn wir konnten bislang keine Beschlüsse finden, die die Kosten legitimieren. 

Dies wird offenbar alles durch die Gemeindekassen, durch unsere Steuergelder, finanziert. Wir finanzieren quasi selbst die Genehmigung einer Maßnahme, die wir Bürgerinnen und Bürger nicht wollen! Absurd.“

WB: „Möchten Sie Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern noch etwas mit auf den Weg geben? Sie haben hier das letzte Wort.“

IG: „Sehr gerne. Wir werden in dieser Sache nicht den Kopf in den Sand stecken und alles hinnehmen, was uns vorgesetzt wird. Wir haben zwischenzeitlich eine beachtliche Anzahl an Bürgerinnen und Bürger hinter uns und es werden täglich mehr. Dennoch sind wir froh und dankbar für jeden, der sich hinter uns, hinter die Sache stellt. Hier geht es um uns, um unser Dorf, um unsere Gemeinde, um unsere Zukunft! Was wollen wir unseren Kindern in 20 Jahren sagen? Wie wollen wir Ihnen erklären, dass es hier so aussieht wie es dann aussieht? Warum hier die Kriminalitätsrate so hoch ist wie in Großstädten? Warum unsere Immobilien, für die die ganze Familie, teilweise über Generationen, ihr Leben lang gespart hat, nichts mehr wert sind? Warum man außerhalb schräg angeschaut wird, wenn man sagt, dass man in der Gemeinde Kleinblittersdorf wohnt?

Diese Fragen müssen wir uns alle jetzt stellen, denn noch können wir die Antworten darauf selbst beeinflussen.“

WB: „In der letzten Gemeinderatssitzung war ja das Thema Vergnügungsstätte nicht auf der Tagesordnung. Dafür aber das Thema Sicherheit in unserer Gemeinde. Hierzu war auch der Leiter der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt, Herr Polizeidirektor Udo Schneider, eingeladen. Wie sind ihre Gedanken zu diesem Thema?“

IG: Die Mitglieder der IG schmunzeln. „Auch hierfür haben wir in unserer Gruppe einen Mann vom Fach. Aus unserer Sicht ist die Lage in Hanweiler aktuell schon beängstigend und hier besteht dringend Handlungsbedarf. Dies belegen schon alleine die nackten Zahlen. In der Gemeinde Kleinblittersdorf waren im Jahre 2019 insgesamt 774 Straftaten zu verzeichnen. Davon wurden 402 Straftaten, also rund 52 Prozent in dem Ortsteil verübt, in welchem nur rund 18 Prozent der Bevölkerung unserer Gemeinde leben. Nämlich in Hanweiler. Doch man muss auch hinter die Zahlen schauen, was sind das für Straftaten? Und hier zeigt sich seit Jahren ein Anstieg im Bereich der Eigentums- und Gewaltdelikte. Dies sind Fakten, belegt durch die uns vorliegende Kriminalstatistik des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes.

Der kritische Beobachter könnte hier zu dem Entschluss kommen, dass in Hanweiler dann wohl überproportional mehr Kriminelle wohnen. Aber da können wir Sie absolut beruhigen. Denn dies belegen die Zahlen aus 2020, die ja Herr Udo Schneider vorgetragen hat. In dem Zeitraum, in welchem die Grenzen zu Frankreich aufgrund der Coronapandemie geschlossen waren, bewegte sich Hanweiler prozentual auf einem vergleichbaren Niveau was die Zahlen und die tatsächlich dahinterstehenden Straftaten angehen.

Allein dies zeigt doch, dass die Straftäter, völlig losgelöst von der Nationalität, die Grenznähe zur Flucht nach ihrer Tat nutzen. Wenn man sich dann noch die Zahlen der unaufgeklärten Fälle anschaut, wird dies umso deutlicher.

Hier muss die Gemeinde den Schulterschluss mit anderen Gemeinden suchen, die in vergleichbarer Situation sind. Nur mit gemeinsamer Stärke kann man hier auf Landesebene Hilfe suchen, erwarten und letztlich auch finden. 

Nur mit Hilfe der Landespolitik kann man die hier erforderlichen bilateralen Gespräche mit Frankreich aufnehmen, wenn diese auch erfolgsversprechend sein sollen.

Im Übrigen: auch die Einwohner der französischen Grenzregion leiden auch  jetzt auch schon unter der Beschaffungskriminalität,  die die jetzigen Spielsstätten bei uns bewirken.

Das Grundproblem in dieser Sache kann aus unserer Sicht einzig und allein durch ein länderübergreifendes Sicherheitskonzept, schon wieder ein Konzept, entwickeln. Denn unter Freunden hilft man sich, wenn einer von den Freunden Probleme hat. Dieses Phänomen der Flucht über die Grenze besteht natürlich auch in umgekehrter Richtung, auch dies hat Herr Udo Schneider erklärt, deswegen kann es ja auch nur im Interesse unserer französischen Nachbarn sein, diese Fluchtmöglichkeit zu erschweren.“

IG zum Abschluss: „Wir möchten uns bei der Gruppe WÄHLBAR für dieses offene Interview bedanken. Wir waren, wie anfänglich erwähnt, aufgrund der vielen Rückschläge in der Vergangenheit, sehr skeptisch. Nun können wir sagen, dass Sie völlig unvoreingenommen uns gegenüber waren und einzig und alleine an dem Themenfeld interessiert sind. Und so konnten wir in dieser Sache auch einmal die Zusammenhänge erklären und die Frage nach dem Warum wiederholen!

Zum Abschluss haben wir nun eine Frage an Sie. Ist es möglich, dass wir von diesem Interview eine Abschrift erhalten?“

WB: „Selbstverständlich! Das hatten wir ja am Anfang bereits vereinbart. Wir müssen uns ebenso bei ihnen Bedanken für dieses sehr offene und interessante Gespräch. Ich denke wir werden Ihre Anreize auf jeden Fall bei einer Entscheidungsfindung im Rat berücksichtigen. Aber zuerst haben wir wohl noch einige Fragen mit dem Rathaus zu klären.

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