Pünktlich 17:30 Uhr eröffnete Ortsvorsteher Stephan Weimerich die Sitzung und
begrüßte die 10 anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Protokollführerin der Verwaltung, einen Sachbearbeiter des Bauamtes, den Kämmerer der Gemeinde, den vollständigen Ortsrat wie auch das anwesende Gemeinderatsmitglieder Michael Kessler/CDU. Weimerich stellte die Beschlussfähigkeit fest und begann mit der Einwohnerfragestunde.
Einwohnerfragestunde
Hier gab es zuerst eine Wortmeldung eines Landwirtes zur Traktoren- und Pferdesegnung. Er erklärte, er sei darauf angesprochen worden, dass er für den Niedergang der Tradition im Oktober verantwortlich sei, da er sich im vergangenen Jahr beschwert hatte, da mehrere Traktoren sein Feld nach nassem Wetter stark beschädigt hatten. Das Parken auf seinem Feld wurde immer stillschweigend geduldet, jedoch setze er voraus, dass man wissen müsse, dass man nicht nach tagelangem Regen mit schwerem Gerät über die Felder fahren könne. Gefragt worden sei übrigens auch nie. Hier erwiderte der Ortsvorsteher, dass das Mindeste sei, dass man bei der Benutzung von fremdem Eigentum vorab nachzufragen habe. Michael Kessler/CDU ergänzte, der Veranstalter müsse dies korrekt anmelden, was dazu führen würde, dass gewisse Vorgaben erfüllt werden müssten. Somit würden einige Probleme vorab geklärt werden. Weimerich bot an, sich mit Veranstalter, betroffenen Grundstückseigentümern und Feuerwehr zusammenzusetzen, um für das kommende Jahr eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Dies wurde positiv aufgenommen.
Eine weitere Wortmeldung bezog sich auf ein angeblich rechtswidrig errichtetes Wohnhaus in Bliesransbach. Der vorbringende Herr war bereits zum wiederholten Male deswegen in einer Ortsratssitzung. Ortsvorsteher Stephan Weimerich erklärte, dass im vorliegenden Fall die UBA und somit der Regionalverband Saarbrücken der richtige Ansprechpartner sei, auch für Beschwerden. Dies bestätigte der Sachbearbeiter des Bauamtes der Gemeinde Kleinblittersdorf. Der Herr ließ sich nicht beruhigen, wurde laut und unsachlich, worauf Weimerich ihm das Wort entzog. Weitere Meldungen gab es nicht.
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragte der Ortsvorsteher, ob es Änderungswünsche oder Ergänzungen zur Tagesordnung gäbe. Aus dem Rat gab es diese nicht, jedoch bat Weimerich selbst um Verschiebung von Tagesordnungspunkt 5 (Stellplatzsatzung) ans Ende der Sitzung, da der Bauamtsleiter zu diesem Punkt erwartet würde, dieser jedoch erst noch im Ortsrat Kleinblittersdorf sei, welcher zeitgleich stattfinde. Dies wurde einstimmig angenommen, genau wie die Zulassung des Rederechts des Antragsstellers von Punkt 4 der Tagesordnung nach § 49 Absatz 3 KSVG. Somit konnte mit der Abarbeitung der Tagesordnung begonnen werden.
Punkt 1: Anhörung des Ortsrates Bliesransbach gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 KSVG zur Beratung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026
Der Kämmerer der Gemeinde informierte den Rat vollumfänglich über die aktuelle Finanzsituation.
Im Haushalt für das kommende Jahr weise der Saldo aus Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit einen negativen Betrag in Höhe von 2.400.000 € aus. Im Vorjahr betrug dieser nur 90.000 €.
Für diese negative Entwicklung sind laut Kämmerer im Wesentlichen die erheblichen Mindereinnahmen bei den Schlüssel- und Sonderschlüsselzuweisungen (ca. 1,4 Mio. Euro) sowie enorme Mehrausgaben bei der Regionalverbandsumlage (1,8 Mio. Euro), insgesamt 3,2 Mio. verantwortlich. Weiterhin erklärte der Kämmerer, dass neue Bundesgesetzte (z.B. Wachstumschancengesetz, Steuerfortentwicklungsgesetz, etc.) dazu führen werden, dass es zu massiven Mindereinnahmen auf kommunaler Ebene kommen wird. Seiner Auffassung nach bleibt es abzuwarten, ob diese Mindereinnahmen den Kommunen tatsächlich vom Bund erstattet werden. Auch Klima- und Umweltschutz wie auch Digitalisierung werden große Aufgaben in den kommenden Jahren, die den Kommunen auferlegt werden.
Die Gemeinde Kleinblittersdorf wird um große Sparmaßnahmen nicht herumkommen, wenn man weiterhin einen genehmigungsfähigen Haushalt präsentieren möchte, so der Kämmerer abschließend.
Für den Ortsteil Bliesransbach werden folgende Gelder für 2026 bereitgestellt:
- Endausbau „In den Großen Reben“ – 25.000 €
- gesamt bisher – 240.000 €
- Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Wendalinusstraße – 20.000 €
- Umgestaltung des Marktplatzes – 20.000 €
- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für den Löschbezirk Bliesransbach – 150.000 €
- gesamt bisher 2.350.000 € (inkl. Bedarfszuweisung Land)
- Anschaffung einer Hangrutsche für den Spielplatz Gräfinthaler Straße – 5.000 €
Stephan Weimerich lies ins Protokoll aufnehmen, dass der Ortsrat eine Auflistung bekommen solle, wie viele Gelder noch benötigt werden, um den Endstufenausbau „In den Großen Reben“ durchzuführen.
Zusätzlich hab die Gemeinde in den Haushaltsjahren 2014 (Investitionskosten: rund
90.000 €) und 2022/2023 (Investitionskosten: rund 420.000 €) schon
in zwei Schritten teilweise die Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen umgerüstet, jedoch nur den Teil, der auch bezuschusst wurde. Jetzt sollen auch die restlichen Leuchten auf LED umgerüstet werden, da davon ausgegangen wird, dass das Land letztmalig Zuschüsse aus dem Programm ZEP-Kommunal gewähren wird. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 800.000 €, die Gemeinde erhält hierfür voraussichtlich eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Höhe von 25.000 € und eine Zuwendung aus dem Zukunftsenergieprogramm kommunal des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft in Höhe von 155.000 €. Der kommunale Eigenanteil beträgt somit 620.000 €.
Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
Punkt 2: Herstellung des Einvernehmens nach § 36 BauGB
Bauvorhaben: Weinbergweg 9 (Außenbereich), Ortsteil Bliesransbach
Ortsvorsteher Stephan Weimerich erklärte, dass es hier um die Nachgenehmigung eines seit rund 30 Jahren bestehenden Gartenhauses geht. Die Verwaltung empfehle dem Ortsrat die Zustimmung. Fragen aus dem Rat gab es nicht.
Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Punkt 3: Bau eines „Freiluft-Sportparks“ im Ortsteil Bliesransbach
Der Ortsvorsteher erläuterte, dass in der Ortsratssitzung vom 04.09.2025 einstimmig eine Begehung mit Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeitern und Herrn Burr vom Ministerium beschlossen worden sei, um die Förderfähigkeit des vorgestellten o.g. Projektes (Multifunktionsfeld, Calisthenics, Sitzgelegenheiten, evt. Kletterwand) zu prüfen. Ebenso sei der Bau bereits im Grundsatz beschlossen worden.
Bei diesem Vororttermin am 07.10.2025 sei deutlich geworden, dass ein Eigenanteil in Höhe von 20.000 € ziemlich sicher für das Projekt ausreiche (Planungsbüro, Bau, etc.), da das Grundstück gemeindeeigen und auch baulich geeignet sei und mit Fördermitteln in Höhe von 90 Prozent zu rechnen sei. Nach Rücksprache mit dem Kämmerer der Gemeinde Kleinblittersdorf bestehe die Möglichkeit 20.000 €, die derzeit für den Spielplatz (aktuell sehr gut ausgestattet) bereitgestellt seien, entsprechend umzuschichten. Zusätzlich sei abschließend über den Bau abzustimmen. Ebenso wurde in den Beschluss aufgenommen, dass der genaue Standort auf dem Gelände in enger Abstimmung mit dem Ortsrat festgelegt wird.
Der Ortsrat stimmte dem Bau und der Umschichtung einstimmig zu.
Punkt 4: Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Weimerich gab das Wort an den Antragsteller. Dieser erklärte, dass er die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf seinem Grundstück hinter seinem Anwesen umsetzen möchte. Die Verwaltung erklärte, dass der derzeitige LEP (Landesentwicklungsplan) dies nicht zu lasse, da aktuell für Bliesransbach keine Wohneinheiten ausgewiesen werden könnten. Dies sei auch Meinung des Rates, wie Weimerich erläuterte. Da jedoch ein neuer LEP in Arbeit sei, wurde von Frau Becker/SPD beantragt, dass der Antrag bis zur Fertigstellung des neuen LEP verschoben werde und dann erneut geprüft werden solle.
Der Ortsrat folgte dem Vorschlag einstimmig.
Punkt 5: Verringerung der Brandlast durch die Anschaffung von Spinden für die Grundschule Kleinblittersdorf/Bliesransbach – Antrag Fraktion WÄHLBAR
Weimerich gab das Wort an den Fraktionssprecher der antragstellenden Fraktion WÄHLBAR, Steffen Kany. Dieser führte aus, dass Flure neben Treppen zu den Verkehrswegen in öffentlichen Gebäuden gehören. Wenn es sich um baurechtlich notwendige Flure handele, bestünden erhöhte brandschutztechnische Anforderungen. Notwendige Flure im vorgenannten Sinn seien Flure, über die zum Beispiel Fluchtwege von Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen oder zu Ausgängen ins Freie führten. Von solchen
Fluren reden wir in der Grundschule Kleinblittersdorf/Bliesransbach, so Kany. Im Brandfall sei es dringend notwendig, dass alle Schutzmaßnahmen zur Personenrettung optimal ineinandergreifen und eine zügige Evakuierung der Gebäude gelänge. Brennbare Materialien (Kleidung, Holz, Möbel, Papier, etc.) führten zu einer deutlich erhöhten Brandlast. „Aus Sicherheitsgründen sollte unserer Auffassung nach auch die Grundschule Kleinblittersdorf/Bliesransbach Spinde für ihre Schülerinnen und Schüler vorhalten. Derzeit fehlen solche feste Aufbewahrungsmöglichkeiten für Jacken, Taschen und Lernmaterialien. Das führt zu deutlich erhöhter Brandlast durch überfüllte Garderoben und auch zu Stolpergefahren in den Fluren durch offen herumliegende Gegenstände“, so Kany weiter.
Er nannte folgende Vorteile aus seiner Sicht:
- Brandschutz: Reduzierte Brandlast durch geschlossene Aufbewahrung, besonders bei Metallspinden.
- Ordnung & Sicherheit: Flure bleiben frei, weniger Stolper- und Verletzungsgefahr.
- Entlastung der Kinder: Weniger Gewicht in den Schultaschen, bessere Ergonomie.
- Verantwortung & Hygiene: Eigener Stauraum für jedes Kind, weniger Verlust, saubere Umgebung.
- Inklusion: Auch Kinder mit motorischen Einschränkungen profitieren von einer strukturierten, sicheren Aufbewahrung.
Man würde sich im Kostenrahmen von ca. 14.000 – 16.000 € bewegen, je nach Modell und Ausführung. Der inzwischen eingetroffene Bauamtsleiter der Gemeinde Kleinblittersdorf erklärte, man sei mit der Grundschule Rilchingen-Hanweiler/Auersmacher aktuell an der Planung eines neuen pädagogischen Konzeptes, bei dem Flure quasi wegfielen und auch als Rückzugsorte für die Schülerinnen und Schüler gedacht seien. Dies sei auch für Kleinblittersdorf angedacht, jedoch hätten die Gespräche noch nicht stattgefunden. Weimerich fragte an, wie das zukünftig brandschutztechnisch geregelt sein solle, da dies immer die höchsten Anforderungen gewesen seien. Hierzu erklärte der Fachbereichsleiter, dies sei dann nicht mehr so. Er konnte Beispielfotos aus anderen Schulen vorlegen. Auf diesen waren eindeutig Spinde zu erkennen, die auch in die neuen Konzepte eingepflegt waren. Auch Denis Kany (WÄHLBAR) erklärte, es müssten ja trotzdem weiterhin Unterbringungsmöglichkeiten für die Sachen der Schülerinnen und Schüler vorhanden sein. Alexandra Becker (SPD) schlug vor den Antrag zu verschieben, bis das Konzept stehe. Denis Schubin (WÄHLBAR) erklärte, es glaube doch keiner ernsthaft, gerade vor dem Hintergrund der Sparmaßnahmen, dass in den kommenden Jahren direkt die komplette Schule umgebaut werden könne. Weimerich ergänzte, dass auf den Fotos Spinde integriert sind, also könne man diese auch bei uns im neuen Konzept integrieren, gerade vor dem Hintergrund, dass der Antrag von der Schulleitung wie auch von seinem Amtskollegen in Kleinblittersdorf (würde Hälfte der Kosten tragen) positiv aufgenommen wurde und in der Sache breite Unterstützung finde. Wichtig sei, dass die Spinde gekauft und nicht gemietet werden, um Anschlusskosten für die Eltern zu verhindern. Somit ließ er den Antrag folgendermaßen abstimmen:
Es wird beschlossen, dass die Verwaltung die genauen Kosten eruiert und prüft, ob zusätzliche Fördermittel oder Zuschüsse für die schulische Infrastruktur genutzt werden können. Die nichtförderfähigen Kosten sollen jeweils hälftig durch die Ortsteilbudgets Bliesransbach und Kleinblittersdorf getragen werden, wie vom Gemeinderat im vergangenen Jahr mehrheitlich beschlossen. Die Anschaffung (Kauf, keine Miete) soll schnellstmöglich erfolgen.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
Punkt 6: Neue Strategie PPK-Container (Pappe/Papier/Kartonage)
Die Verwaltung teilte mit, dass der Entsorgungsverband Saar (EVS) in seiner Verbandsversammlung beschlossen habe, die Containerstandplätze der PPK-Container (Pappe, Papier und Kartonage) neu zu strukturieren. Ziel sei es, verbesserte und kompaktere Standplätze zu entwickeln, da die Verunreinigungen der Stellplätze in den Kommunen immer weiter zunehmen würden. Bei einer Einwohnerzahl von bis zu 2.400 Personen gäbe es künftig (ab 2027) nur noch einen Containerstandplatz je Ortsteil. Diese Standplätze sollen dann mit insgesamt fünf Depotcontainern (2x PPK, 3x Glas) bestückt werden. Anzahl der PPK-Container sowie der Leerungsrhythmus könnten später bedarfsgerecht angepasst werden. Diese Entscheidung sei getroffen, der Ortsrat könne nur den Standort für den dann zukünftigen einzigen Standplatz festlegen. Die Verwaltung schlug den Platz am Friedhof vor, Stephan Weimerich, Denis Kany, Steffen Kany und Jan Kamjunke (alle WÄHLBAR) sprachen sich für den Stellplatz am Sportplatz aus, da dieser befestigt, leicht erweiterbar, verkehrstechnisch zur Leerung dezlich besser erreichabr sei und man auch am Friedhof eine Lärmquelle entferne. Dies sah auch Alexandra Becker (SPD) wie auch Michael Kessler (CDU) so. Weimerich erklärte, dass man dann zur Not einen Baum fällen müsse, jedoch die Vorteile seiner Meinung nach klar überwiegen würden. Auch Ausgleichsbepflanzungen seien ohne Probleme möglich, fügte Michael Kessler (CDU) hinzu.
Es wurde sich einstimmig auf den Standplatz am Sportplatz festgelegt.
Punkt 7: Erlass einer Satzung über die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen oder Garagen für Wohnungen und Wohnheime
Der Bauamtsleiter der Gemeinde erläuterte, dass das Stellplatzrecht in § 47 LBO (Anlage 3) durch eine Änderung der Landesbauordnung grundlegend novelliert worden sei. Zukünftig müssten Stellplätze für Wohnungen und Wohnheime nur noch dann hergestellt werden, wenn eine Gemeinde dies ausdrücklich in einer Örtlichen Bauvorschrift als Satzung vorschreibe. Eine gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohnheimen gäbe es nicht mehr. Vorher sei die Rechtslage so gewesen, dass nur bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen keine Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen bestand. Für baulichen Anlagen, die keine Wohnungen und Wohnheime sind, bliebe es bei der bestehenden Stellplatzpflicht gem. § 47 LBO. Auch für Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar seien, sei Kraft Gesetzes pro Wohnung ein Stellplatz herzustellen, dies habe sich nicht geändert. Unverändert bestehe auch weiterhin die Pflicht zur Errichtung von Fahrradabstellplätzen. Ganz wichtig sei zu erwähnen, dass bereits getroffene Regelungen in bestehenden Bebauungsplänen oder sonstigen Satzungen von einer neuen Satzung unberührt blieben.
Aufgrund der bereits in jedem Ortsteil bestehenden Verkehrsproblematik (ruhend- und fließend) schlage die Verwaltung vor, eine Stellplatzsatzung für die Gemeinde Kleinblittersdorf zu erlassen.
Ortsvorsteher Stephan Weimerich begrüßte dies, gerade vor dem genannten Aspekt der Verkehrsproblematik. Ebenso stehe in der Satzung, dass diese nur bei müssen bei „der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen“ greife. Somit seien aktuelle Gebäude nicht betroffen. Die vorliegende Satzung sei ein Entwurf, der im Ausschuss und im Gemeinderat noch geändert werden könne, so der Bauamtsleiter.
Der Entwurf sieht bisher unter anderem folgendes vor:
- Ein- und Zweifamilienhäuser – 2 Stellplätze je Wohneinheit
- Mehrfamilienhäuser – 2 Stellplätze je Wohneinheit
- Kinder- und Jugendwohnheime – 1 Stellplatz je 3 Betten
- Pflegeheime, Seniorenwohnheime, Wohnheime für Menschen mit Behinderung – 1 Stellplatz je 3 Betten
- Studierenden- und sonstige Wohnheime – 1 Stellplatz je 2 Betten
Der Ortsrat stimmte einstimmig zu eine Stellplatzsatzung für die Gemeinde zu erlassen.
Mitteilungen und Anfragen
Ortvorsteher Stephan Weimerich teilte mit, dass die Raaschbacher Kirb 2026 vom 08. – 10.11.2026 stattfindet. Er lud alle Anwesenden zu einem Umtrunk ein, da es die letzte Ortsratssitzung des Jahres 2025 sei. Er sei stolz, dass es ungeachtet der aktuellen Mehrheitsverhältnisse eine Zusammenarbeit des gesamten Rates sei in Bliesransbach, alle 11 Ratsmitglieder würden sehr gut miteinander arbeiten. Dies sei nicht überall so. Weimerich bedankte sich beim gesamten Ortsrat und bei der Verwaltung.
Er schloss die Sitzung um 19:56 Uhr.