Um 17.30 Uhr eröffnete Ortsvorsteher Stephan Weimerich die Sitzung und begrüßte die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, den Protokollführer der Verwaltung (gleichzeitig als Vertreter des Bauamtes anwesend), die 11 anwesenden Ratsmitglieder sowie die 2 anwesenden Gemeinderatsmitglieder, die Herren Michael Kessler, (CDU) und Jörg Höche (WÄHLBAR). Weimerich stellte die Beschlussfähigkeit fest, Änderungswünsche oder Ergänzungen zur Tagesordnung gab es keine. Somit konnte die Einwohnerfragstunde eröffnet werden.
Einwohnerfragestunde
Hier gab es keine Meldungen und somit konnte mit der Abarbeitung der Tagesordnung begonnen werden.
Punkt 1: Herstellung des Einvernehmens nach § 36 BauGB Bauvorhaben: Außenbereich (Römerstraße 43), Ortsteil Bliesransbach und Punkt 3: Herstellung des Einvernehmens nach § 36 BauGB Bauvorhaben: Außenbereich (Römerstraße 39), Ortsteil Bliesransbach
Hier ging es jeweils um die nachträgliche Genehmigung eines Schwimmbeckens. Zu Wort meldete sich der Fraktionsvorsitzende von WÄHLBAR, Herr Steffen Kany. Er verlas eine Stellungnahme seiner Fraktion (Anhang) und gab diese zu Protokoll. Sie bezog sich auf die Punkte 1 und 3 der Tagesordnung. Weimerich erklärte, dass die Antragsteller ihre Situation glaubhaft dargestellt hätten und seiner Auffassung nach keine Fehler gemacht hätten. Somit könnten auch nach seinem Verständnis keine Konsequenzen folgen. Weitere Wortmeldungen gab es nicht.
Beschlüsse erfolgten einstimmig für die nachträglichen Befreiungen.
Punkt 2: Herstellung des Einvernehmens nach § 36 BauGB Bauvorhaben: Außenbereich (Götzen Mühlchen), Ortsteil Bliesransbach
Bei diesem Bauantrag ging es um die Errichtung einer Mehrzweckhalle südlich des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes an der Bliesbolchener Straße. Das Vorhaben liegt bauplanungstechnisch im Außenbereich. Nach § 35 Absatz 1 BauGB sind Vorhaben, welche einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, im Außenbereich zulässig. Ortsvorsteher Stephan Weimerich erklärte, dass seiner Meinung nach dem Bau nichts entgegenstehe. Dies wurde von der Verwaltung bestätigt. Weitere Wortmeldungen gab es keine.
Beschluss erfolgte einstimmig.
Mitteilungen und Anfragen
Gemeinderatsmitglied Michael Kessler (CDU) fragte den Verwaltungsmitarbeiter direkt, warum man den Antragstellern in den Punkten 1 und 3 nicht mitgeteilt hätte, dass ein Schwimmbecken im Außenbereich nicht erlaubt sei. Dieser antwortete, das sei nicht ganz so gewesen. Auf erneute Nachfrage antwortete er, dies sei so nicht gewesen. Er habe erklärt, dass dies im Innenbereich möglich sei, im Außenbereich jedoch nicht zulässig sei. Erneut sagte Weimerich, dass die Aussagen der Antragsteller sehr glaubwürdig seien. Diese hatten angegeben, mündliche Zusagen erhalten zu haben.
Weimerich schloss die Sitzung um 17.38 Uhr und bedankte sich bei allen Anwesenden.